Drohnen-Gesetz in Kroatien: Die Regelungen in den A-, B- und C-Klassen

In Kroatien ist die Gesetzeslage bezüglich Drohnen relativ komplex. Zum Beispiel muss die Drohne mit einer Plakette versehen werden und der Besitzer über eine Drohnen-Versicherung verfügen. Worauf Drohnen-Besitzer außerdem achten müssen, wenn sie ihre Drohne in Kroatien fliegen möchten.

Drohnen-Kategorien Kroatien 

Im Dezember 2018 hat Kroatien eine neue Drohnen-Verordnung verabschiedet. Nun entscheiden Gewicht und Fluggeschwindigkeit der Drohne darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Drohnenflug erlaubt ist. Die kroatische Drohnen-Verordnung teilt die Fluggeräte in fünf Kategorien ein.
In Kategorie A finden sich Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen und maximal 19 Meter in der Sekunde zurücklegen. Drohnen dieser Art dürfen Tag und Nacht und ohne Altersbeschränkung gesteuert werden.
In Kategorie B2 fallen Drohnen, die zwischen 250 und 900 Gramm wiegen und maximal 19 Meter in der Sekunde fliegen. Sie dürfen ab 14 Jahren und nur tagsüber gesteuert werden. Sie dürfen jedoch auch von Personen unter 14 Jahren gesteuert werden, wenn eine erwachsene Begleitperson dabei ist.
In Kategorie B2 fallen Drohnen, die mehr als 900 Gramm und weniger als fünf Kilogramm wiegen. Die Fluggeschwindigkeit spielt in dieser und den folgenden Kategorien keine Rolle mehr.
Die Kategorien C1 und C2 umfassen Fluggeräte, die mehr als fünf Kilogramm wiegen. Sie dürfen, die entsprechende Lizenz vorausgesetzt, ab 18 Jahren geflogen werden. C1-Drohnen dürfen nur tagsüber, C2-Drohnen zu allen Zeiten aufsteigen.

Drohnen-Erlaubnis ab B2-Klasse 

Eine Drohnen-Erlaubnis wird benötigt, wenn das Fluggerät der Klasse B2 oder höher angehört. Sollen Fotos oder Videos mit der Drohne aufgenommen werden, wird eine Zulassung benötigt.
Drohnen der Kategorien B2 und C1 müssen registriert werden. Wer sein Fluggerät im Kroatien-Urlaub starten möchte, muss hierzu das Formular FOD-FRM-005 ausfüllen und an die zuständige Adresse senden:

Hrvatska agencija za civilno zrakoplovstvo, Odjel letačkih operacija
Ulica grada Vukovara 284
10000 Zagreb
Hrvatska

Die Registrierung kostet knapp 3 Euro oder 20 Kroatische Kuna. Zudem wird für jedes Flugvorhaben mit Drohnen der Kategorien B2, C1 und C2 eine Verkehrsfreigabe der Flugbehörde Croatia Control benötigt.

Maximale Flughöhe und Mindestabstand 

Drohnen der unteren Kategorien dürfen nur innerhalb der Sichtweite und nur tagsüber geflogen werden. Zu Menschenansammlungen muss ein Mindestabstand von 50 Metern gehalten werden. Für Flüge über Wohngebiet gelten Sonderregelungen.
Im unkontrollierten Luftraum sind Höhen von bis zu 120 Meter erlaubt. Für den kontrollierten Luftraum gelten 50 Meter als Höchstgrenze, solange fünf Kilometer Abstand zum Flughafen eingehalten wird. Die bislang gültige 79-Joule-Regel ist mit der Einführung der neuen Drohnen-Verordnung obsolet.

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